Allgemeine Geschäftsbedingungen graphicar Folienkonzepte Matthias Wismach (Auszug Stand März 2019) Präambel Unter graphicar bietet das Einzelunternehmen Matthias Wismach (im Folgenden „graphicar“ genannt) seinen Kunden ein weitreichendes Angebot an Werbetechnik insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung & -gestaltung, Autoglasfolien, Lackschutzfolien, Digitaldruck sowie Montageservice. Daneben bietet graphicar seinen Kunden durch eigenes Grafik-Design den kompletten Service in sämtlichen Design- Projekten. Geltungsbereich Für Verträge von graphicar mit dessen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob graphicar diesen ausdrücklich widerspricht. Die ABG gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden. Angebot Die Angebote und Kostenvoranschläge von graphicar sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss in jeder Hinsicht freibleibend. Überlassene Unterlagen An allen mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen etc., behält graphicar Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, graphicar erteilt dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmun. Preise und Zahlung Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung entweder nach Beendigung des Auftrages oder nach entsprechender Rechnungsstellung durch graphicar zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken behält sich graphicar vor, Zwischenabrechnungen zu stellen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material-und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Die Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung der Verzugszinsen in Höhe von 8% über demm jeweiligen Basiszinssatz p.a. und/oder eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist graphicar befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von graphicar. Abnahme Bei erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an. Gewährleistung Es gelten die gestzlichen Gewährleistungsregelungen. Sofern der Kunde graphicar nicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat stellen Mängel, die sich aus der Verwendung eines ungeeigneten Untergrundes ergeben, keine Sachmängel im Sinne des Gewährleistungsrecht dar. Haftung graphicar übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von graphicar. Ferner haftet graphicar bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Übertragung von Nutzungsrechten Dem Kunden wird - sofern nicht ausnahmsweise ausdücklich etwas anderes vereinbart ist - hinsichtlich aller freigegebenen und vollständig bezahlten Arbeitergebnissen von graphicar das nicht ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch graphicar. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart, ist es graphicar gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen. Insbesondere darf graphicar den Kunden als Referenz auf seiner Internet-/Facebookseite oder in seinen Prospekten nennen und künftigen Kunden überlassene Belegexemplare zeigen. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen graphicar verpflichtet sich, sämtliche, für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnen mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat graphicar das Recht diese zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Die Aufbewahrungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann graphicar sofort vernichten. Eine Archivierung von digitalen Daten durch graphicar findet nur statt, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen. Vertraulichkeit Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus. Schlussbestimmungen Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von graphicar vereinbart, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat. Oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
ABG