Allgemeine Geschäftsbedingungen
graphicar Folienkonzepte Matthias Wismach
(Auszug Stand März 2019)
Präambel
Unter graphicar bietet das Einzelunternehmen Matthias Wismach (im Folgenden „graphicar“ genannt) seinen Kunden ein weitreichendes Angebot
an Werbetechnik insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung & -gestaltung, Autoglasfolien, Lackschutzfolien, Digitaldruck
sowie Montageservice. Daneben bietet graphicar seinen Kunden durch eigenes Grafik-Design den kompletten Service in sämtlichen Design-
Projekten.
Geltungsbereich
Für Verträge von graphicar mit dessen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob graphicar diesen
ausdrücklich widerspricht.
Die ABG gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.
Angebot
Die Angebote und Kostenvoranschläge von graphicar sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss in jeder Hinsicht freibleibend.
Überlassene Unterlagen
An allen mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen etc., behält
graphicar Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, graphicar erteilt dem
Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmun.
Preise und Zahlung
•
Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung entweder nach Beendigung des Auftrages oder nach
entsprechender Rechnungsstellung durch graphicar zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren
Zeitraum erstrecken behält sich graphicar vor, Zwischenabrechnungen zu stellen.
•
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material-und
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
•
Die Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder
nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung der Verzugszinsen in Höhe
von 8% über demm jeweiligen Basiszinssatz p.a. und/oder eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
•
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist graphicar befugt, alle
Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende
Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns
gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von graphicar.
Abnahme
Bei erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit
der Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an.
Gewährleistung
Es gelten die gestzlichen Gewährleistungsregelungen.
Sofern der Kunde graphicar nicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat stellen Mängel, die sich aus der
Verwendung eines ungeeigneten Untergrundes ergeben, keine Sachmängel im Sinne des Gewährleistungsrecht dar.
Haftung
graphicar übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von
graphicar. Ferner haftet graphicar bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Übertragung von Nutzungsrechten
Dem Kunden wird - sofern nicht ausnahmsweise ausdücklich etwas anderes vereinbart ist - hinsichtlich aller freigegebenen und vollständig
bezahlten Arbeitergebnissen von graphicar das nicht ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.
Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch graphicar. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene
Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart, ist es graphicar gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein
Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen.
Insbesondere darf graphicar den Kunden als Referenz auf seiner Internet-/Facebookseite oder in seinen Prospekten nennen und künftigen Kunden
überlassene Belegexemplare zeigen.
Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
graphicar verpflichtet sich, sämtliche, für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte
Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnen mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden
während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen
Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat graphicar das Recht diese zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus
wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten.
Die Aufbewahrungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter
Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann graphicar sofort vernichten.
Eine Archivierung von digitalen Daten durch graphicar findet nur statt, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die
Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten
enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen.
Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an
unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur
Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt
über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von graphicar vereinbart, wenn der Kunde nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat. Oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort
des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.